DIE FORENSIK

Der Einsatz gentechnischer Methoden in der Gerichtsmedizin ist jüngstens in den Medien zunehmend diskutiert worden. Auf der einen Seite stehen bemerkenswerte Erfolge wie das Auffinden des Mörders der kleinen Christina Nytsch in Niedersachsen, die Überführung von Jack Unterweger durch die Analyse eines einzelnen Haars oder die Ausforschung des sogenannten Bleistiftmörders in Wien. Aber auch fragwürdigere Fälle wie der Gentest beim Simpson-Prozeß oder die Sex-Diskussion um Bill Clinton haben die moderne forensische Anwendung in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Auf der anderen Seite stehen aber Themen wie die "genetische Intimität", also das Recht auf Sicherung und Wahrung der biologische Identität oder Datensicherheit. In England wird schon seit längerer Zeit mit einer genetischen Datenbank für die Kriminalistik gearbeitet, in Deutschland wird bis dato heftig darüber diskutiert. In Österreich ist die DNA-Datenbank bereits im Aufbau. Bereits Tausende von Gen-Profile werden laut Innenministerium in der Datenbank in Innsbruck aufbewahrt und ständig ergänzt. Die Diskussion, inwieweit dem Staat das Recht zusteht, die Daten zu erheben und wie Mißbrauch verhindert werden kann, ist sicher noch nicht beendet. Um auch praktisch in diese Problemstellung einzutauchen untersuchten die Schüler der HBLA Ursprung mit der Hilfe von modernsten molekularbiologischen Untersuchungsmethoden ihren eigenen genetischen Fingerabdruck. Für diese Untersuchung wurde die Vermehrungstechnik der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) angewendet. Der für das Praktikum verwendete DNA-Ort ist eine Region mit einem Short Tandem Repeat (STR). Die Primer wurden für einen in der Fachliteratur hinlänglich beschriebenen Genort, nämlich D1S80, ausgewählt, da erstens eine Menge theoretischer Hintergrund über den gewählten DNA-Bereich vorliegt und zweitens die Methode der Wahl war als das Bundeskriminalamt in Deutschland beim Fall Christine Nytsch sich für diese Analyse entschied, um 14000 junge Männer unter die "Laborlupe" zu nehmen. Bei den praktischen Laborarbeiten zur Forensik nahmen nur Schüler teil, die sowohl selbst, als auch durch ihren Erziehungsberechtigten die schriftliche Zustimmung zur genetischen Analyse gegeben haben. Sie verpflichten sich darin, kein Probenmaterial zu entfernen oder die Ergebnisse mit Namen zu veröffentlichen. Der Grund hierfür liegt nicht nur im Juristischen, um sich nach alle Seiten hin abzusichern, sondern diente vor allem als Überleitung zur gesellschaftlich relevanten Diskussion. Am Anfang des Laborteils entnahmen sich die Schüler selbst mit sterilen Zellstoffstäbchen von der Wangenschleimhaut biologisches Material, und gaben es in penibel saubere Reaktionsgefäße. Jede der vier Arbeitsgruppen erhielt auch Proben eines unbekannten Probanden, die sie im Zuge der Untersuchungen identifizieren mußten. Eine zusätzliche Probe vom einer Spur sollte schließlich die direkte Verbindung in die Anwendung der Gerichtsmedizin und die Kriminalstory für die CD sein. Das Zellmaterial wurde nun so bearbeitet, daß die DNA für weitere Untersuchungen rein vorlag. Dazu wurden mit dem Enzym Proteinase K die Zellen aufgebrochen, und die Proteine mit Hilfe der Phenol/Chloroform Fällung unter Zugabe von Salzen entfernt. Mit der Hilfe von Ethanol konnte nun die DNA gereinigt werden und lag fertig für die eigentliche Analyse vor. Mit Hilfe der PCR-Technologie kann nun das zu untersuchende DNA-Stück millionenfach vermehrt und damit einer Untersuchung zugänglich gemacht werden. Die PCR (Polymerase Kettenreaktion) nutzt die Eigenschaften eines wichtigen Werkzeugs der Zellen, der DNA-Polymerase, die es ermöglicht, aus einem Einzelstrang wieder einen DNA-Doppelstrang zu bauen. Sie erfüllt diese Aufgabe jedoch nur, wenn ihr ein kurzes Stück Doppelstrang zur Verfügung steht. Dieses kurze Doppel-Stück kann durch einen sogenannten Primer gebildet sein, der nur an Sequenzen bindet, die zu ihm komplementär sind. Mit der Verwendung des Primers ist es möglich, spezifische Genabschnitte, die näher analysiert werden sollen, zu selektieren. Mit der PCR ist jedoch noch nicht ein DNA-Abschnitt identifiziert, sondern nur ein definierter Bereich millionenfach kopiert. Dieses Produkt mußte nun einer näheren Analyse unterzogen werden. Die hierfür verwendetete Charakterisierung war die Bestimmung der Fragmentlängen. Dies konnten die Schüler mit Hilfe eines Agarosegels und der sogenannten Elektrophorese durchgeführt werden. Bei dieser Technik bleiben längere DNA-Stückchen, die mit der Hilfe eines elektrischen Feldes bewegt werden, öfters im Agarosenetzwerk hängen als kürzere. Damit war es möglich ihre Länge zu bestimmen. Bei jedem Ergebnis lagen zwei DNA-Stückchen vor, eines, das vom Vater abstammt , das zweite, das von der Mutter kommt. Nach der Bestimmung der Fragmentlänge mußten nun nur noch die unbekannten Proben mit den bekannten Untersuchungsergebnissen verglichen und dem "Spurenleger" zugeordnet werden. Das Resultat-Gel auf der Titelseite zeigt, daß es den jungen Kriminalisten gelungen war, die gesuchten Proben P1, P2, P3 und P4 eindeutig ihrem "Spurenleger" zuzuordnen. So ganz nebenbei gelang es ALLEN ihre eigene DNA zu analysieren - und das ganz ohne Kontamination. In diesem Teil des Schulprojektes wurde sowohl auf die laborpraktischen als auch auf die gesellschaftlich relevanten Komponenten der forensischen DNA-Datenbank eingegangen. So war das Problem der Verunreinigung durch fremdes Zellmaterial ein äußerst wichtiger Aspekt während der Diskussion. Denn davon hängt die Zuverlässigkeit juristischer Beweismittel ab - man denke nur an den Fall Simpson in den USA. Damit verbunden wurde selbstverständlich auch die Genauigkeit der Analyse und ihre Sensibilität erörtert- ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt. Durch die Diskussion über die Verwaltung großer genetischer Datenmengen konnte auch auf die Verbindung zwischen Molekularbiologie und Computertechnologie näher hingewiesen werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die wichtigsten internationalen Gen- und Proteindatenbanken vorgestellt. Ein besonders wichtiges Lernziel war die Verbindung der forensischen Arbeit mit juristischen und ethischen Aspekten: Fragen zur genetische Intimität und die Zukunft der gentechnischen Diagnostik ergaben sich während der Arbeit wie von selbst.

 

Agent Priemel von der Versicherung wurde
beauftragt den Kriminalfall an der HBLA Ursprung aufzuklären.

Doch vorher: Spezialagententraining!

Der " Kriminalfall" geisterte durch alle Medien!




Da mit äußerst geringen Volumsmengen geforscht werden muß, kann man mit bloßem Augen
oft kaum etwas sehen.

Im UV-Licht allerdings zeigt sich für uns ein anderes Bild, jedoch nur mit geeigentem Augenschutz.