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 Die zuckersüße Pflanze, ein Geheimnis aus Paraguay Stevia rebaudiana
2006/2007

Weltweit wirft die in den Tropen beheimatete Pflanze – Stevia– immer wieder geheimnisvolle Fragen auf. In Japan ist Stevia zugelassen, in den USA ist sie begrenzt toleriert, die EU hat sich bis jetzt dagegen entschieden. Das mangelnde Wissen über toxikologische Folgen verunsichert nicht nur den Konsumenten…

Dass Süßungsmittel wie Honig, Rohr- und Rübenzucker schlecht für die Zähne sind, sprich Karies verursachen, ist weitgehend bekannt. In Südamerika, aber auch in vielen asiatischen Ländern sind die getrockneten Blätter der Stevia- pflanze ein geschätztes natürliches Süßungsmittel - kalorienarm und zahnfreundlich.

Stevia rebaudiana gehört zur Familie der Korbblüter und ist eine mehrjährige staudenartige Pflanze, die jedoch meist einjährig kultiviert wird. In freier Natur wird Stevia bis zu 60 cm groß, kultivierte Sorten erreichen eine Höhe von 90 cm. Die Blätter sind eher klein und werden mit zunehmendem Alter kräftiger und dunkelgrün.

Stevia rebaudiana Bertoni, benannt nach dem Botaniker Moisés Santiago Bertoni, ist als Strauch im Gebiet der Amambi- Bergkette zwischen Brasilien und Paraguay beheimatet. Die Einheimischen nennen die Pflanze „Honigblatt“ und verwenden sie zum Kochen und Süßen.

Für die enorme Süßkraft sind die Glykoside Steviosid und Rebausiosid verantwortlich. Das Molekül, das diese beiden Glykoside enthält, ist sehr stabil und durchwandert den menschlichen Verdauungstrakt unverändert. Da die Substanz erst gar nicht verstoffwechselt wird, ist sie praktisch kalorienfrei und beeinflusst den Blutzuckerspiegel nicht. Steviablätter süßen 10- bis 30-mal, reines Steviosid 300- mal stärker als weißer Zucker.

In Japan wird das aus den Blättern gewonnene Steviosidpulver bereits seit 30 Jahren industriell vermarktet. In den USA dürfen die Stevioside nur als Nahrungsergänzungsmittel ohne Hinweis auf ihre Süßkraft verkauft werden.

Die Europäische Kommission hat alle Ansuchen, Stevia auch in Europa als Lebensmittel freizugeben, immer mit der Begründung abgewiesen, dass ungenügend Studien über die Verträglichkeit von Stevia vorhanden seien. Bei unseren Recherchen fanden wir allerdings unzählige Studien, was die Begründung der Kommission in Frage stellt.
Nicht zu vergessen ist, dass diese Pflanze in Südamerika seit Jahrhunderten zum Kochen verwendet wird. Der Süßstoff wird in China und Südamerika industriell gewonnen und entsprechend vermarktet.

In LD50 – Versuchen wurde die toxische Wirkung von Steviosid ermittelt. Als Ergebnis bekam man einen Wert von ca. 8g bis 15g Steviosid pro Kilogramm Körpergewicht. LD50 ist ein Wert, bei dem 50% der Versuchstiere sterben. Mit Hilfe dieser Versuche wurde eine zulässige Tagesdosis von ca. 0,008 g Steviosid/kg Körpergewicht (1/1000) ermittelt. Damit ergibt sich, dass die Tagesdosis eines 80 kg schweren Menschens bei 0,640g liegt. Würde man nun den gesamten Zucker (durchschnittlich 131g Zucker/Tag) in der täglichen Nahrung durch Steviosid ersetzen (0,436 g), wäre die toxische Grenze trotzdem nicht erreicht.

Begründet wird die Ablehnung in der EU in erster Linie mit dem Fehlen ausreichender toxikologischer Daten.
Lediglich für Stevioside, die für den süßen Geschmack verantwortlichen Wirkstoffe, seien Untersuchungen durchgeführt worden. Diese haben Hinweise auf eine unerklärliche Beeinflussung des Blutzuckerspiegels ergeben. Zudem bemängelte der Ausschuss, dass eine mögliche allergische Wirkung nicht genauer geprüft worden sei. Bei extrem hohen Dosen bekamen Laborratten Fruchtbarkeitsprobleme. Auch habe man sich nicht um die Frage der Nährstoffversorgung gekümmert: Sollten die Steviablätter in großem oder eher kleinem Stil als Süßstoffe eingesetzt werden?

Forschungsarbeiten über pharmakologische Wirkungen von Stevia zeigen unterschiedliche Ergebnisse: Es ist möglich, dass sich der Blutdruck leicht senkt und dass lnhaltsstoffe von Stevia Bakterienwachstum und Plaquebildung an den Zähnen hemmen können.

Einerseits ist es richtig, dass man sich bei Novel Food-Produkten nicht auf Erfahrungen und Gewohnheiten verlässt und einen Sicherheitsnachweis vorschreibt.
Andererseits wird es vorerst nur in Ausnahmefällen möglich sein, die notwendigen Beweise auf wissenschaftlicher Basis für komplexe Lebensmittel zu erbringen. Paradoxerweise werden daher ,,natürliche“ Produkte aus exotischen Pflanzen an der Hürde der Novel Food-Verordnung scheitern, nicht jedoch Chemikalien oder einfache Stoffgemische, die als neuartige Zutaten vorgesehen sind. 

Ein Abbauprodukt des Steviosids, das Steviol, stellt sich als möglicherweise toxisch heraus. In Versuchen an Ratten und isolierten Zellbestandteilen hemmte diese Substanz die Bildung von Glucose und behinderte so die Energiegewinnung der Zellen. Zahlreiche Akut- und Langzeittests an Menschen in Japan konnten eine giftige Wirkung der Steviablätter jedoch nicht belegen.

Heute sind Stevia-Produkte frei erhältlich, auch wenn dies bei verschiedenen wirtschaftlichen Gruppierungen eher ungern gesehen wird. Jedoch dürfen Stevia-Produkte bis zu einer endgültigen Zulassung durch das Scientific Committee on Food der EU nicht als Süßstoffe, Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten angeboten werden. Sie müssen deutlich gekennzeichnet sein.

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